Angleichung, informelle (conscious parallelism)

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Banken haben oftmals ihre Geschäftsbedingungen (und hier vor allem die Kreditrichtlinien) auf jene der Konkurrenten abgestimmt, ohne dass es darüber zu förmlichen Absprachen zwischen den Instituten kam. – Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Korrespondenzbank-Beziehung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Angleichung, informelle (conscious parallelism)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/angleichung-informelle-conscious-parallelism/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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