Abtauchen (skip)

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In der Finanzsprache der Wegzug eines Schuldners ohne Hinterlassung einer neuen Anschrift (to move with no forwarding address leaving a debt unpaid). Die Institute schützen sich dagegen hauptsächlich dadurch, dass sie von verdächtigen Kunden eine Bürgschaft verlangen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abtauchen (skip)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abtauchen-skip/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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