Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)

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Bestimmung in der Satzung (bylaws) einer Aktiengesellschaft, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrates – CH: Verwaltungsrates – eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens besitzen muss. Über die Vor- und Nachteile einer derartigen Besitzklausel wurde viel diskutiert.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichtsrats-aktien-supervisory-board-shares/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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