Versicherungs-Holdinggesellschaft (insurance holding company)

Im Assekuranzbereich eine Dachgesellschaft (central management; Konzernzentrale) und mehrere, rechtlich und organisatorisch selbständige, im Erst- und Rückversicherungsgeschäft tätige Tochterunternehmen (subsidiaries), an denen die Dachgesellschaft eine Kapitalbeteiligung hält; in § 1b VAG eine Legaldefinition. Solche Konzerne unterliegen in Deutschland der besonderen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 139 f., Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 77 ff. (Anzeigepflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in einer Versicherungs-Holding; Beschränkung der Zahl der Geschäftsleitermandate; Ausnahmebestimmungen für Holdingsgesellschaften aufgehoben; Holdinggesellschaften selbst müssen über eine ordnungsgemässe Geschäftsorganisation verfügen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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