Versicherungs-Holdinggesellschaft (insurance holding company)

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Im Assekuranzbereich eine Dachgesellschaft (central management; Konzernzentrale) und mehrere, rechtlich und organisatorisch selbständige, im Erst- und Rückversicherungsgeschäft tätige Tochterunternehmen (subsidiaries), an denen die Dachgesellschaft eine Kapitalbeteiligung hält; in § 1b VAG eine Legaldefinition. Solche Konzerne unterliegen in Deutschland der besonderen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 139 f., Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 77 ff. (Anzeigepflichten von Aufsichtsratsmitgliedern in einer Versicherungs-Holding; Beschränkung der Zahl der Geschäftsleitermandate; Ausnahmebestimmungen für Holdingsgesellschaften aufgehoben; Holdinggesellschaften selbst müssen über eine ordnungsgemässe Geschäftsorganisation verfügen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungs-Holdinggesellschaft (insurance holding company)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungs-holdinggesellschaft-insurance-holding-company/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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