Versicherungs-Informationen (insurance informations)

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Wer lediglich Informationen bezüglich des Versicherungsmarktes bereitstellt, der gilt nicht als Versicherungsvermittler und ist daher bis anhin auch noch nicht in die Versicherungsvermittler-Richtlinie (insurance mediation directive) der EU einbezogen. – Strittig ist, inwiefern Internet-Portale, die Versicherungsprodukte miteinander vergleichen und oft auch Ranglisten erstellen, unter die Aufsicht fallen. Tatsache ist indessen, dass solche Portale für die Entscheidungen der Verbraucher von hoher Bedeutung sind. – Siehe Versicherungsvermittlung. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 72 ff. (neue Versicherungsvermittler-Richtlinie der EUKommission erfasst nicht die Bereitstellung von Informationen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Versicherungs-Informationen (insurance informations)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/versicherungs-informationen-insurance-informations/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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