Goldplating (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter auf dem Finanzmarkt das Beifügen nationalstaatlicher Regeln an die EU-weiten oder internationalen Abmachungen, vor allem seitens der jeweiligen Aufsichtsbehörden. – Siehe German Finish, IFRS-Dialekte, Rechtsangleichung.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Goldplating (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/goldplating-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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