Fluchtgeld und Fluchtkapital (refugee money, flight capital)

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Kapital, das Anleger in bestimmten Ländern – wie in der Schweiz – hinterlegen, auf deren politische Stabilität und Rechtsordnung sie vertrauen, und in denen vor allem das Bankgeheimnis fest verankert ist. – Informationen über Konten deutscher Staatsbürger im Ausland werden unter Umständen jedoch durch den deutschen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst; Federal Intelligence Service) beschafft, wie im Februar 2008 in Bezug auf das Fürstentum Lichtenstein geschehen. Die deutsche Öffentlichkeit nahm dies mit grossem Wohlgefallen auf, und kaum jemand scherte diese offenkundige Rechtsverletzung (obvious infringement). – Siehe Bankauskunft, Bargeldkontrolle, Beobachtungsvermerk, Finanzembargo, Geldheimat, Geld, heisses, Geldwäsche, Hafen, sicherer, Helvetophobie, Kontenoffenlegung, Notzeit-Anlagen, Registrierungspflicht, Vertraulichkeit, Zinsinsel, Zweitausweis.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Fluchtgeld und Fluchtkapital (refugee money, flight capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fluchtgeld-und-fluchtkapital-refugee-money-flight-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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