Finanzdienstleistungen (financial services)

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Oberbegriff für jederart Dienstleistung, die einen Bezug zum Finanzmarkt hat, und damit sämtliche Angebote, welche auf allen Segmenten des auf Geld bezogenen Marktes weltweit vorgelegt werden. Unberücksichtigt (disregarded) bleibt dabei, ob die entsprechenden Geschäfte gesetzlich zulässig (permitted by law) bzw. aufsichtlich erlaubt (allowed by the supervisory authorities) sind. – Siehe Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentfirma.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzdienstleistungen (financial services)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzdienstleistungen-financial-services/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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