Finanzdienstleister (financial services firm)

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Inhaltlich und umfänglich sehr weiter Begriff, der sich einer genauen Definition – schon allein wegen des ständigen Aufkommens neuer und neuartiger Geschäftsarten – entzieht, und der allenfalls durch Aufzählung umschreibbar ist. Er schliesst alle Anbieter auf dem Finanzmarkt ein, mitenthalten ist auch der Schattenbankbereich; also neben Banken, Bausparkassen und Versicherungen sowie die anderen in § 1 KWG Aufgezählten auch sämtliche weiteren Spezial-Dienstleister auf allen Teilmärkten mitsamt den Racheengeln. – Siehe Bank, Bankenregulierungs-Paradoxon, Dampfstube, Dienstleistung, Finanzbereich, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzindustrie, Finanzinstitut, monetäres, Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz, Geldwäsche, Finanzdienstleistungsinstitute, Institut, Internetbank, Kreditinstitut, Markteintrittskosten, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzdienstleister (financial services firm)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzdienstleister-financial-services-firm/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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