Fazilität (facility)

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Bankgeschäftlich gesagt von der Kreditzusage eines Instituts gegenüber einem Kunden. – Angebot der Zentralbank, über von ihr fest vorgegebene Wege Liquidität (central bank money; Zentralbankgeld) entweder abzurufen oder zu parken. – Manchmal auch bezogen auf den Vorgang der Inanspruchnahme (der Ziehung; drawing) eines Darlehns. – Siehe Einlage-Fazilität; Fazilität, ständige, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Negativzins, Spitzenrefinanzierungs-Fazilität.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fazilität (facility)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fazilitat-facility/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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