Eventualschaden und Eventualverlust (exposure)

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Ein allfälliger Verlust, der dann eintritt, wenn ein Risikofall eintrifft (the loss that would be incurred if a certain risk event would happen). – Siehe Ausfallwahrscheinlichkeit, Event Risk, Gefährdung, Imparitätsprinzip, Kreditrisiko, Risiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eventualschaden und Eventualverlust (exposure)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eventualschaden-und-eventualverlust-exposure/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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