Erbgeld (rent; heir redemption payment)

Auch in: EN

Frühere Bezeichnung für eine dauernde, regelmässige Zahlung aufgrund einer Erbpacht (hereditary lease). – Einmalige oder in Raten zu leistende Abstandszahlung an den ausscheidenden Miterben (joint heir) seitens des Haupterben, auch Hofzielgeld genannt. – Siehe Ewiggeld, Gilt, Rente.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Erbgeld (rent; heir redemption payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erbgeld-rent-heir-redemption-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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