Schlüsselgeld (key money)

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Vertraglich vereinbarte letzte Zahlung des Käufers einer Immobilie mit Übergabe der Schlüssel. – Gleichsam als Sicherheitsleistung die von einem Vermieter geforderte Summe beim Einzug eines neues Mieters (a fee payment required from a new tenant of a house or flat before he moves in). – An einigen Orten übliches Geschenk des Käufers einer Immobilie an die Gattin oder Tochter des Verkäufers. – Eine Abstandszahlung an einen Geschäftsinhaber in einer Top-Einkaufslage, wenn dieser sich zurückzieht und die Verkaufsräume einem anderen überlässt; also der Kaufpreis für einen Geschäftsmietvertrag. Schlüsselgeld in dieser Bedeutung führte dazu, dass in bestimmten Strassen, wie etwa der Bahnhofstrasse in Zürich oder der Königsallee in Düsseldorf, nur noch Prestigeläden (flagship stores) anzutreffen sind. Mietabtretungsverträge mit der Bedingung der Zahlung eines Schlüsselgeldes beschäftigten wiederholt die Gerichte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Schlüsselgeld (key money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/schlusselgeld-key-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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