Kapitalrente

Die Kapitalrente ist eine obligatorische, kapitalgedeckte und individuell zugeordnete Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. Versicherte bauen während der Beitragsphase eigenes Vorsorgevermögen auf. Ab dem regulären Rentenalter wird dieses Vermögen in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die Anlage soll breit gestreut, überwiegend international und ertragsorientiert erfolgen. Dadurch werden Renditechancen des Kapitalmarkts genutzt; zugleich trägt die Ausgestaltung Kapitalmarktrisiken und muss das Langlebigkeitsrisiko über die Versichertengemeinschaft absichern.

Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 154. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalrente“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalrente/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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