Cross-Border-Geschäft (so auch im Deutschen gesagt; seltener grenzüberschreitende Angebote)

Ein Finanzdienstleister mit Sitz im Ausland, der im Inland über keine Niederlassung verfügt, wendet sich – zielgerichtet über das Internet oder – durch inländische Vermittler an Kunden im inländischen Markt. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet solche Tätigkeiten als erlaubnispflichtig und hat dazu auch ein Merkblatt herausgegeben. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 209 f. (Rechtsstreit in dieser Sache), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 233 (Grundsatzentscheidung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Cross-Border-Geschäft (so auch im Deutschen gesagt; seltener grenzüberschreitende Angebote)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/cross-border-geschaft-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-grenzuberschreitende-angebote/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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