Cottagegeld (cottage deduction)

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Kürzungsbetrag des ausbezahlten Lohns durch den (frühindustriellen) Arbeitgeber in Verrechnung für die Überlassung eines Häuschens (Cottage; cottage: kleines Eigenheim ohne Unterkellerung und zumeist lediglich aus einem Erdgeschoss bestehend) an den Beschäftigten. – Siehe Frings Benefits, Haus(geld)abzug.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Cottagegeld (cottage deduction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/cottagegeld-cottage-deduction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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