Der Beitragssatzfaktor ist ein Bestandteil der üblichen Rentenanpassungsformel. Er sorgt dafür, dass steigende Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Rentenanpassung dämpfen. Nach dem erläuterten Reformvorschlag soll auch der neue Beitrag zur Kapitalrente in diesen Faktor einfließen. Während der bis 2031 geltenden Haltelinie führt dies zu Wechselwirkungen: Die rechnerisch übliche Rentenanpassung sinkt stärker, wodurch der vom Bund zu erstattende Abstand zur tatsächlich garantierten Rentenanpassung größer wird.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 161. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.