Beitragssatzfaktor der Rentenanpassung

Der Beitragssatzfaktor ist ein Bestandteil der üblichen Rentenanpassungsformel. Er sorgt dafür, dass steigende Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Rentenanpassung dämpfen. Nach dem erläuterten Reformvorschlag soll auch der neue Beitrag zur Kapitalrente in diesen Faktor einfließen. Während der bis 2031 geltenden Haltelinie führt dies zu Wechselwirkungen: Die rechnerisch übliche Rentenanpassung sinkt stärker, wodurch der vom Bund zu erstattende Abstand zur tatsächlich garantierten Rentenanpassung größer wird.

Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – August 2026 , 20.08.2026 , PDF-S. 161. https://www.gerhardmerk.de/Monatsbericht---August-2026.pdf.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beitragssatzfaktor der Rentenanpassung“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beitragssatzfaktor-der-rentenanpassung/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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