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In Zusammenhang mit Geld allgemein – jede Zahlung, die – für irgend eine Sache, – aus irgend einem Umstand und – in der Summe als Höhe der Zahlung entweder behördlich festgesetzt (set by public authorities) oder vertraglich ausbedungen (contractual agreed) zu leisten ist. – Im engeren Sinne eine Geldleistung, welche der Abgeltung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dient. – Siehe Abgabe, Gebühr, Umlage.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Beitrag (contribution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beitrag-contribution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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