In grösserem Umfang – und damit beinahe branchenüblich – besonders im frühindustriellen England verbreite Einrichtung, bei welcher den Werksangehörigen (company employees) Wohnraum gegen Lohnabzug zur Verfügung gestellt wird. Vor allem für Arbeiter in den deutschen Montanregionen (mining regions: Ruhr area, Saar district) wurde die Überlassung von Wohnraum gegen Lohnabzug ab etwa 1840 gängig; und teilweise bis heute noch auch in anderen Branchen bei Werkswohnungen (company dwellings) vorkommend. – Siehe Abzahlungshilfen, Fringe Benefits.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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