Buchmacher (betting shop)

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Dienstleister, der als Vertragspartner eines Kunden Wetten auf Ereignisse mit offenem Ergebnis annimmt, wie etwa Fussballspiel, Boxkampf oder Pferderennen. Entsprechende Betriebe bedürfen zwar einer staatlichen Konzession; sie unterliegen aber bis anhin noch nicht einer Aufsicht. – Siehe Bucketshop, Finanzwetten, Geldwäsche, Lotterie, Spielbank, Wettbüros.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Buchmacher (betting shop)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/buchmacher-betting-shop/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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