Buchschuld (book debt)

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Eine Verbindlichkeit, die nicht durch eine Sicherheit gedeckt ist. – Die Besicherung eines Darlehns – durch eine Bank oder Bausparkasse – auf dem Wege eines Eintrags im Grundbuch (registry of deeds); im Gegensatz zur Briefschuld (certified debt), die wie ein Wertpapier veräusserbar ist. Der Buchschuldner (book debtor) wird in der älteren Literatur auch Chirographar genannt. – Die in Deutschland im Schuldbuch des Bundes eingetragene Wertrechte. – Siehe Intabulation, Pfand, Schuldbuchforderung, Staatsverschuldung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Buchschuld (book debt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/buchschuld-book-debt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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