Anschaffungskosten und Erwerbskosten (acquisition costs, costs of purchase)

Auch in: FR

Allgemein der Bezugspreis eines Vermögenswertes zuzüglich der üblichen AnschaffungsNebenkosten (incidental acquisition costs). Als solche bezeichnet man die zusätzlich zum Kaufpreis in engerem Sinne notwendig anfallenden Zahlungen, wie beispielsweise beim Grundstückserwerb Ausgaben für Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Gebühr für die Grundbucheintragung, Erschliessungsgebühren für die Anbindung an Strassen, Kanäle und Leitungen vor allem in Neubaugebieten, Kosten für Bodenuntersuchungen, Taxe für die Begutachtung der Heizungsanlage usw.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Anschaffungskosten und Erwerbskosten (acquisition costs, costs of purchase)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anschaffungskosten-und-erwerbskosten-acquisition-costs-costs-of-purchase/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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