Allgemein der Bezugspreis eines Vermögenswertes zuzüglich der üblichen AnschaffungsNebenkosten (incidental acquisition costs). Als solche bezeichnet man die zusätzlich zum Kaufpreis in engerem Sinne notwendig anfallenden Zahlungen, wie beispielsweise beim Grundstückserwerb Ausgaben für Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten, Gebühr für die Grundbucheintragung, Erschliessungsgebühren für die Anbindung an Strassen, Kanäle und Leitungen vor allem in Neubaugebieten, Kosten für Bodenuntersuchungen, Taxe für die Begutachtung der Heizungsanlage usw.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
Passende Formel
Kosten, Erlös und Gewinn
Wirtschaftliche Funktionen, Deckungsbeitrag und Gewinnschwellen modellieren.
Formel vollständig öffnen