Spielbank auch (Spiel)Kasino (gambling house, casino)

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Eine Räumlichkeit oder Einrichtung, in der Glücksspiel (gambling) ausgeübt wird. – Der Betrieb einer Spielbank ist in Deutschland erlaubnispflichtig und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Spielbanken interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen. In Artikel 10 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der
Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der TerrorismusFinanzierung wird vorgeschrieben, dass Spielbanken die Registrierung, Feststellung und Überprüfung der Identität ihrer Besucher unabhängig von der Höhe gekaufter Jetons vornehmen müssen, und zwar unmittelbar vor oder bei Betreten des Kasinos. – Siehe Buchmacher, Finanzwetten, Geldharke, Jeton, Kontenoffenlegung, Lotterie, Wettbüros, Zweitausweis.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Spielbank auch (Spiel)Kasino (gambling house, casino)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/spielbank-auch-spielkasino-gambling-house-casino/ (Stand: 15.10.2022).

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