Spezialfonds (special fund; specialised fund)
Angesammelte Mittel zur Förderung einer genau bezeichneten Zweckes, wie etwa die Finanzierung einer Missionsstation oder ein Entwicklungsvorhaben (fund sources that are restricted for explicit purposes, as to support a mission station or a development project). – Ein Fonds, der sich in seiner Anlagepolitik auf bestimmte Marktsegmente festlegt, etwa: Chemiewerte; chemicals. – In der deutschen Rechtssprache Sondervermögen, dessen Anteilscheine auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft jeweils von höchstens zehn Anteilinhabern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anteilscheine nur mit Zustimmung der Kapitalverwaltungsgesellschaft von den Anteilinhabern übertragen werden dürfen; vgl. § 1, Abs. 2 KAGG. Spezialfonds in diesem Sinne sind ein Bestandteil des Schattenbankbereichs und wichtige Geschäftspartner von Banken. Im September 2012 hatten Spezialfonds Schuldverschreibungen deutscher Institute in Höhe von 50,5 Mia. Euro im Portfolio. – Siehe Altersvorsorgeeinrichtung, Auftragsfonds, Fonds, ethischer, Fonds, offener, Generalist, Investmentfonds, Waldfonds, Zinskontrolle. – Im jeweiligen Monatsbericht der EZB (“Statistik des EuroWährungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds”, Unterrubrik “Aktiva der Investmentfonds im Euro-Währungsgebiet nach Anlageschwerpunkten und Anlegergruppen”) finden sich bilanzielle Aufstellungen über die Spezialfonds im Euroland. Auch das monatlich erscheinende Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank veröffentlicht Zahlen zum Absatz und Erwerb Spezialfonds in Deutschland, nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt; Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 58 f. (kritische Darstellung der verschiedenen Rollen; Übersicht), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2013, S. 18 (Spezialfonds gekennzeichnet durch im gesamten konstante Mittelzuflüsse).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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