Brotlizent [der] (grain levy)

Auch in: EN FR

In älteren Dokumenten eine Abgabe auf die Menge des einer Getreidemühle (flour mill) zugeführten Weizens, Roggens und Dinkels. Zahlungspflichtig war der jeweilige Mühlenbesitzer, der eine Liste über das angefahrene Korn dem mit der Kontrolle betrauten Lizent-Kommissar vorzulegen hatte. – Siehe Akzise, Biergeld, Detz, Krügergeld, Oktroi, Schokoladentaxe, Verzehrgeld, Ungeld, Zehnt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Brotlizent [der] (grain levy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/brotlizent-der-grain-levy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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