Hedge-Fonds-Aufsicht (hedge fund supervision)

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Zwar erhöhen die weltweit etwas über 8’000 bekannten Hedge-Fonds die Liquidität auf den Finanzmärkten und übernehmen Risiken, für die es ansonsten keine Käufer gäbe. Auch zeichnen Hedge-Fonds an den Börsen in London und Neuyork für etwa vierzig Prozent der Umsätze verantwortlich. Dem stand freilich gegenüber, dass Hedge-Fonds lange Zeit praktisch keiner Aufsicht unterlagen, wiewohl sie in der Regel eng mit Banken verbunden sind. Die Beaufsichtigung in Deutschland setzte erst 2004 ein. In den USA wurde durch die Securities and Exchange Commission (SEC) eine Registrierungspflicht für Fonds ab einem gewissen Volumen und Anlagezeiträumen von unter zwei Jahren eingeführt. Der G20-Gipfel Anfang April 2009 beschloss, Hedge-Fonds künftig wie Banken zu regulieren. – Siehe Beaufsichtigung, indirekte. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 18 f., S. 89 (Schwierigkeiten der Risikomessung bei Dach-Hedge-Fonds), S. 182 ff. (Zulassungsfragen), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 150 f. (Zulassungen, Vorort-Prüfungen), S. 152 (Hedge-Fonds und Finanzstabilität), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 37 (Bewertung von Vermögensgegenständen von Hedge-Fonds), S. 171 f. (Betrugsfälle), Jahresbericht 2007, S. 168 f. (Regulierung HedgeFonds; Stellung der Prime Broker), Jahresbericht 2008, S. 196 f. (Hedge-Fonds Aufsicht in der Finanzkrise), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 211 (internationale Bemühungen um strengere Regulierung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”, Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 67 ff. (Schattenbankbereich insgesamt und seine Risiken).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Hedge-Fonds-Aufsicht (hedge fund supervision)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/hedge-fonds-aufsicht-hedge-fund-supervision/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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