Bei Dienstleistungen einer Bank die Forderung an den Kunden aus gewöhnlichen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeiten. Allfällige darüber hinausgehende Aufträge des Kunden an das Institut werden gesondert abgerechnet. – Siehe Bankgebühren, Festpreis, Pauschaltarif.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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