Grundpreis (base price)

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Bei Dienstleistungen einer Bank die Forderung an den Kunden aus gewöhnlichen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Tätigkeiten. Allfällige darüber hinausgehende Aufträge des Kunden an das Institut werden gesondert abgerechnet. – Siehe Bankgebühren, Festpreis, Pauschaltarif.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Grundpreis (base price)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/grundpreis-base-price/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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