Bei einem Institut die Berechnung gewöhnlicher Dienstleistungen zu einem Festpreis, und zwar grundsätzlich unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme (a price calculation that charges a single fixed payment for a service, irrespective of usage). Für die Bank hat dies den Vorteil einer Kostenersparnis dadurch, dass nicht jedesmal eigens eine Gebühr berechnet werden muss. Der Kunde seinerseits ist vor unerwarteter Gebührenbelastung gefeit. Freilich behalten sich die Institute vor, bei Überschreitung einer bestimmten Nutzungsschwelle (when a certain ceiling [corridor] is exceeded) eine weitere Inanspruchnahme von Leistungen besonders zu berechnen. – In Bezug auf die Besteuerung ein einstufiger Einkommensteuertarif (single-stage income tax rate). Der Eingangs- und der Spitzensteuersatz sind in diesem Fall gleich; der Grenzsteuersatz (marginal rate of tax) ist also konstant. – Im Bereich der Telekommunikation der Zugang zum normalen Leistungsangebot des Anbieters (Telephonie; telephony, Internetzugang; internet-access) zu einem festen Preis. – Bei Veranstaltungen besonders für junge Menschen (Flatrate-Parties; all-you-can-drink parties) die im Eintrittspreis enthaltende Möglichkeit, Getränke innert eines bestimmten Rahmens frei zu geniessen. Solche Feiern stehen seit etwa 2005 besonders in der Kritik, weil sie das Rauschtrinken (binge drinking: imbibing heavily alcohol in a short space of time to get drunk, the effects lasting for at least a couple of days during which time the heavily intoxicated drinker drops out by not working, ignoring responsibilities, squandering money, causing car accidents and engaging in other harmful behaviours such as aggressive or unsafe sex) bei Jugendlichen begünstigen. – Siehe Bankgebühren, Courtage, Entgelt, Festgebühr, Festpreisgeschäft, Grundpreis, Marge.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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