Gewährgeld (bail money; recording duty)

Auch in: EN

Hinterlegter Geldbetrag zur Sicherheitsleistung, Kaution. – In früherer Zeit auch eine Schreibgebühr (writing fee; Schreibpfennig, Schreibschilling), welche bei der Beurkundung von Verträgen in Bargeld zu begleichen war. – Siehe Beglaubigungsgeld, Kollationiergeld, Legegeld, Waarborgsgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gewährgeld (bail money; recording duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gewahrgeld-bail-money-recording-duty/ (Stand: 15.10.2022).

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