Amtsgeld (church ministry fee; officials salary)

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Früher die Gebühr für besondere Amtshandlungen eines Geistlichen, auch Kerzengeld genannt. – Ältere Bezeichnung für das Gehalt eines Beamten, auch Bestallungsgeld genannt; bestallen = hier: jemanden in eine (öffentliche) Stelle einsetzen. – Siehe Denkgeld, Kerzengeld, Memoriengeld, Messegeld, Salär, Stolgeld, Taxe.
Amtshaftsumme und Amtskaution (officeholder’s bailment): Hinterlegung in Geld oder Wertpapieren, die ein mit der Kassenführung betrauter Beamter (in älteren Dokumenten statt Beamter auch Offiziant) früher zu leisten hatte. Es sollten damit allfällige, aus der Amtsführung erwachsende Schäden gedeckt werden. Heute ist diese Haftung in der Regel durch eine Kautionsversicherung (fidelity insurance) ersetzt. – Siehe Gewährgeld, Haftgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Amtsgeld (church ministry fee; officials salary)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/amtsgeld-church-ministry-fee-officials-salary/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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