Kerzengeld (candle money)

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Früher festgelegter Beitrag der Gläubigen zur Bezahlung der (Wachs)Kerzen für den gottesdienstlichen Gebrauch in der Kirchengemeinde; heute allgemein durch einen entsprechenden Opferstock zur freiwilligen Bewidmung ersetzt. – Abgabe der Gläubigen für das Gehalt des Pfarrers, zur Zeit vor allem in Russland deren Hauptbesoldungsanteil. – Gebühr für individuelle Amtshandlungen eines Geistlichen (Kasualien [occasional services] wie Abdankung, Krankensalbung, Taufe oder Hochzeit); Stolgeld. – In neuerer Zeit von nicht elektrisch erhellten (Nobel)Restaurants (luxury restaurants) in den Preis eingerechneter Betrag für die Beleuchtung mit Kerzen. – Siehe Amtsgeld, Beleuchtungsgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Lichtgeld, Memorialgeld, Messegeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kerzengeld (candle money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kerzengeld-candle-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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