Früher festgelegter Beitrag der Gläubigen zur Bezahlung der (Wachs)Kerzen für den gottesdienstlichen Gebrauch in der Kirchengemeinde; heute allgemein durch einen entsprechenden Opferstock zur freiwilligen Bewidmung ersetzt. – Abgabe der Gläubigen für das Gehalt des Pfarrers, zur Zeit vor allem in Russland deren Hauptbesoldungsanteil. – Gebühr für individuelle Amtshandlungen eines Geistlichen (Kasualien [occasional services] wie Abdankung, Krankensalbung, Taufe oder Hochzeit); Stolgeld. – In neuerer Zeit von nicht elektrisch erhellten (Nobel)Restaurants (luxury restaurants) in den Preis eingerechneter Betrag für die Beleuchtung mit Kerzen. – Siehe Amtsgeld, Beleuchtungsgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Lichtgeld, Memorialgeld, Messegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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