Pflegegeld (aliments; care allowance, nursing allowance)

Auch in: EN ZH

In älteren Dokumenten zumeist in der Bedeutung Unterhaltszahlung eines Vaters für ein nichteheliches Kind (illegitimate child); Alimente. – Früher auch gesagt bei Zahlungen der Eltern für die Unterbringung eines Sohnes in einem Alumnat bzw. Internat (boarding school: Wohnschule als Lehranstalt, in welcher die Schüler untergebracht sind und verköstigt werden). – Öffentliche Zuwendungen an eine Person, welche der Betreuung bedarf. – Siehe Pflegeversicherung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pflegegeld (aliments; care allowance, nursing allowance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pflegegeld-aliments-care-allowance-nursing-allowance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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