Pflegegeld (aliments; care allowance, nursing allowance)
In älteren Dokumenten zumeist in der Bedeutung Unterhaltszahlung eines Vaters für ein nichteheliches Kind (illegitimate child); Alimente. – Früher auch gesagt bei Zahlungen der Eltern für die Unterbringung eines Sohnes in einem Alumnat bzw. Internat (boarding school: Wohnschule als Lehranstalt, in welcher die Schüler untergebracht sind und verköstigt werden). – Öffentliche Zuwendungen an eine Person, welche der Betreuung bedarf. – Siehe Pflegeversicherung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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