Bereitschaft einer Zentralbank, unvorhergesehene Einlageabflüsse einzelner Banken auszugleichen (to fund a bank’s activity after all other potential lenders have stopped), allerdings zu einem sehr hohem Zinssatz. – Stellt sich eine Zentralbank als Geldverleiher letzter Instanz zur Verfügung, so kommt es erfahrungsgemäss jetzt und später zur Verhaltensänderungen der Banken, die nun Marktrisiken weniger streng beachten (Moral Hazard). – Andererseits ist es auch Aufgabe einer Zentralbank, die Liquidität des Bankensystems zu sichern, um eine allfällige Systemkrise zu verhindern. Daher sahen sich weltweit die Zentralbanken gezwungen, im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise mehrmals den Banken Geld in Milliardenhöhe vorübergehend zur Verfügung zu stellen, um einer tiefen Verunsicherung auf den Finanzmärkten zu begegnen. – Das wiederum hat dazu geführt, dass sich die Direktoren und Ratsmitglieder der EZB in ihrer Rolle als lender of last resort gefielen, und nicht nur Banken, sondern auch strauchelnde Euroländer kräftig unter die Arme griffen. Damit droht eine unheilige Allianz (unholy alliance) zwischen gefallsüchtigen EZB-Direktoren und Politikern, die ihren Bürgern und Wählern gern versprechen, was am Ende Dritte bezahlen müssen. – Siehe Aufkäufe, zentralbankliche, Bankenkrise, Bankzusammenbruch, Bail-out, Bradford-Verstaatlichung, Dreijahrestender, Einlagensicherung, Europayer, EZB-
Sündenfall, Geldmarkt-Operationen, Geldverbrennung, Hypo Real Estate-Rettung, KobraEffekt, Liquiditätspool, Northern Rock-Debakel, Notfall-Liquiditätshilfe, Quantitative Easing, Risiko, subjektives, Rückschlag-Effekt, Strafzins, Too big to fail-Grundsatz, ÜberlaufSystem. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2013, S. 99 (Funktion der Zentralbank in Zusammenhang mit der Mindestliquiditätsquote [LCR]).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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