Notfall-Liquiditätshilfe (emergency liquidity assistance, ELA)

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Bei der EZB die Möglichkeit, dass grundsätzlich zahlungsfähige, aber vorübergehend illiquide Institute gegen Hinterlegung entsprechender werthaltiger Sicherheiten von der heimischen Zentralbank mit Bargeld ausgestattet werden. Im Zuge der sich zu einer Finanzkrise ausgeweiteten Subprime-Krise wurden solche Liquiditätshilfen 2009 in Deutschland bei der Hypo Real EstateRettung gewährt, um Ansteckungswirkungen auf andere Banken abzumildern bzw. solchen vorzubeugen. – Zu Jahresbeginn 2011 hatte die EZB den Instituten im Eurogebiet gut 500 Mia EUR zur Verfügung gestellt. Davon entfielen mehr als 300 Mia EUR auf Banken der Länder Portugal, Irland, Griechenland und Spanien. Damit saugte nicht einmal ein Viertel der europäischen Banken knapp zwei Drittel der Liquidität ab, welche die EZB zur Verfügung stellte. Europas Bankenlandschaft teilte sich zu diesem Zeitpunkt in zwei Klassen: Auf der einen Seite stehen die Institute, die aus der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise mehr oder weniger gut herausgekommen sind. Auf der anderen Seite befinden sich jene, die auf absehbare Zeit am Tropf der Zentralbank hängen. – Die NotfallLiquiditätshilfe ist praktisch zu einer langfristigen Unterstützung der Banken geworden, zumal seit Februar 2012 die einzelnen Zentralbanken der EWU auch gegen mindere Sicherheiten – also unter dem Niveau des von der EZB festgelegten Sicherheitsrahmens- Kredite vergeben können. Es ist lediglich eine Informationspflicht an die EZB nötig. Viele Beobachter sehen in der Umwandlung (Umfunktionierung; changing the function) der Notfall-Liquiditätshilfe in eine Dauereinrichtung ein Anzeichen für ein Auseinanderbrechen der EWU und zu einer Einladung zum Anwerfen der Gelddruckmaschine (money printing machine) durch nationale Zentralbanken. – Im Falle Griechenland finanzierte die EZB über die ELA den Staat, obschon Griechenland die von der Troika festgelegten Bedingungen eines Hilfsprogramms nicht eingehalten hatte. – Siehe Bankenkrise, Bankzusammenbruch, Bailout, Bradford-Verstaatlichung, Einlagensicherung, Geldmarkt-Operationen, Geldverleiher letzter Instanz, Griechenlandkrise, Liquiditätspool, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Rahmenwerk für die Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem, Risiko, subjektives, Rückschlag-Effekt, Strafzins, Sifi-Oligopol, Too big to fail-Grundsatz, Überlauf-System, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Vermögensabgabe, Zypern-Krise. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2012, S. 33 f. (Ausweitung des Verzeichnisses notenbankfähiger Sicherheiten im EZB-Rat durchgesetzt), Monatsbericht der EZB vom Juli 2013, S: 77 ff. (ausführliche Darstellung der Entwicklung des Sicherheitsrahmens und der Sicherheiten; viele Übersichten).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Notfall-Liquiditätshilfe (emergency liquidity assistance, ELA)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/notfall-liquiditatshilfe-emergency-liquidity-assistance-ela/ (Stand: 15.10.2022).

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