Notfall-System (backup system)

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Organisatorische Anweisungen und technische Einrichtungen bei einem Institut, die einen störungsfreien Geschäftsablauf (business continuity) auch bei Ausfall informationstechnischer Einrichtungen gewährleisten. Die Aufsichtsbehörden schreiben solche Vorkehrungen in der Regel vor. In Deutschland ist dies durch § 25a KWG zur gesetzlichen Pflicht (legal obligation) für alle Institute gemacht (an arrangement planned to replace the primary system in the event of the primary system being unable to function for whatever reason). — Siehe Auslagerung, Back-offBereich, Flash Crash, Geschäftskontinuität, Informations-Sicherung, Infrastructure Providing, Insourcing, IT-Risiken, Outsourcing-Risiken, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Service Line, Stromrisiko, Systemkollaps, Technologie-Risiken, Transferrisiken, Wartungszeit

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Notfall-System (backup system)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/notfall-system-backup-system/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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