Notfallfonds für Krisenbanken (emergency fund in favour of crisis-ridden banks)
Im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise im Jahr 2009 seitens deutscher Institute angeregtes Sondervermögen, um Banken in einer Krisenlage zu unterstützen. Der Fonds sollte gemeinsam von Instituten und der Regierung gespeist werden. Der Vorschlag stiess allgemein auf Ablehnung, weil er als besondere Form des Moral Hazard dem leichtsinnigen Geschäftsgebaren einzelner Banken Vorschub leisten würde. – Siehe Bailout, Banktestament, Crisis Management Groups, Mindestanforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, Vermögensabgabe, Zwangsenteignung.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
