Freikaufgeld auch Lösegeld, Ranziongeld und Lytrum (manumission payment; ransom)

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Von einem Hörigen (Leibeigenen; villain) für den Befreiung aus der Leibeigenschaft früher zu entrichtender einmaliger Geldbetrag, auch Lediglassungsgeld und Loskaufgeld genannt. – Bis weit in die Neuzeit hinein an Mohammedaner zu zahlendes Geld, um gefangene Christen und Juden – meistens Seeleute, deren Schiff gekapert wurde – loszukaufen. Der Orden der Mercedarier, von dem Franzosen Petrus Nolascus (11821256) gegründet und durch den Spanier Raimund Nonnatus (1204-1240) zur Blüte gebracht, widmete sich dem Einwerben von Spenden zu diesem Zweck. Raimund Nonnatus gab sich selbst als Geisel hin; die Mohammedaner durchbohrten auf dem Marktplatz zu Algier seine Lippen mit einem glühenden Eisenstab und hielten sie durch ein Vorhängeschloss zusammen; dieses wurde nur zur kargen Nahrungsaufnahme entfernt. Papst Alexander VII. sprach ihn 1681 heilig und setzte sein Jahresgedächtnis auf den ultimo August fest. – Seit etwa 2000 an Piraten im Nahosten zu leistende Zahlung, um entführte Schiffe freizubekommen. – Siehe Abgabe, Abzugsgeld, Allodgeld, Anzugsgeld, Befreiungsgeld, Brandschatzgeld, Dänengeld, Frongeld, Fudelgeld, Hussengeld, Kalbgeld, Kolonatikum, Kuhgeld, Lösegeldversicherung, Loskaufgeld, Manubien, Marschroutengeld, Obristen-Darlehn, Ranzion, Satisfaktionsgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Freikaufgeld auch Lösegeld, Ranziongeld und Lytrum (manumission payment; ransom)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/freikaufgeld-auch-losegeld-ranziongeld-und-lytrum-manumission-payment-ransom/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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