Von einem Hörigen (Leibeigenen; villain) für den Befreiung aus der Leibeigenschaft früher zu entrichtender einmaliger Geldbetrag, auch Lediglassungsgeld und Loskaufgeld genannt. – Bis weit in die Neuzeit hinein an Mohammedaner zu zahlendes Geld, um gefangene Christen und Juden – meistens Seeleute, deren Schiff gekapert wurde – loszukaufen. Der Orden der Mercedarier, von dem Franzosen Petrus Nolascus (11821256) gegründet und durch den Spanier Raimund Nonnatus (1204-1240) zur Blüte gebracht, widmete sich dem Einwerben von Spenden zu diesem Zweck. Raimund Nonnatus gab sich selbst als Geisel hin; die Mohammedaner durchbohrten auf dem Marktplatz zu Algier seine Lippen mit einem glühenden Eisenstab und hielten sie durch ein Vorhängeschloss zusammen; dieses wurde nur zur kargen Nahrungsaufnahme entfernt. Papst Alexander VII. sprach ihn 1681 heilig und setzte sein Jahresgedächtnis auf den ultimo August fest. – Seit etwa 2000 an Piraten im Nahosten zu leistende Zahlung, um entführte Schiffe freizubekommen. – Siehe Abgabe, Abzugsgeld, Allodgeld, Anzugsgeld, Befreiungsgeld, Brandschatzgeld, Dänengeld, Frongeld, Fudelgeld, Hussengeld, Kalbgeld, Kolonatikum, Kuhgeld, Lösegeldversicherung, Loskaufgeld, Manubien, Marschroutengeld, Obristen-Darlehn, Ranzion, Satisfaktionsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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