Zinser (interest payer; bond servant)

Jemand, der zu einer (laufenden) Zinszahlung verpflichtet ist. – In älteren Dokumenten auch eine Person (Höriger, Vasall; liege man, leud: a feudal tenant, villein, bondman), die an eine Herrschaft abgabepflichtig (dutiable) ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren wie etwa Feldfrüchte, Holz oder Dienstleistungen (soc[c]age; Frondienst) erfolgte, also nicht unbedingt in Geld. – Siehe Befreiungsgeld, Frongeld, Kolonatikum, Loskaufgeld, Urbarium, Zensit, Zins(satz).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinser (interest payer; bond servant)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinser-interest-payer-bond-servant/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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