Zinser (interest payer; bond servant)
Jemand, der zu einer (laufenden) Zinszahlung verpflichtet ist. – In älteren Dokumenten auch eine Person (Höriger, Vasall; liege man, leud: a feudal tenant, villein, bondman), die an eine Herrschaft abgabepflichtig (dutiable) ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren wie etwa Feldfrüchte, Holz oder Dienstleistungen (soc[c]age; Frondienst) erfolgte, also nicht unbedingt in Geld. – Siehe Befreiungsgeld, Frongeld, Kolonatikum, Loskaufgeld, Urbarium, Zensit, Zins(satz).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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