Loskaufgeld (manumission payment; ransom)

Auch in: EN JA

Von einem Hörigen (Leibeigenen; bondman, villain) für den Befreiung aus der Leibeigenschaft (villainage, peonage: in manorial system a condition of compulsory servitude by which a person is restrained of his or her liberty and obliged to work for a lord of the manor; manor = lordship over land and subjects) früher zu entrichtender Geldbetrag, auch Freikaufgeld und Lediglassungsgeld und Lytrum genannt. – Der Freikauf (redemption) einer gewaltsam und rechtswidrig ergriffenen und festgehaltenen – Person (Geisel; hostage; auch Kriegsgefangener; prisoner of war) oder – eines Vermögensgegenstandes, insbesondere eines Schiffes, gegen Zahlung von Bargeld, in älteren Dokumenten auch Ranzion genannt – Manchmal auch vom Dispensationsgeld in allen seinen Bedeutungen gesagt. – Siehe Fersengeld, Freikaufgeld, Fudelgeld, Kolonatikum, Lösegeldversicherung, Ranzion.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Loskaufgeld (manumission payment; ransom)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/loskaufgeld-manumission-payment-ransom/ (Stand: 15.10.2022).

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