Fonds, gemischter auch Mischfonds (mixed fund)

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Das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegte und verwaltete Sondervermögen, in dem – sowohl Aktien – als auch Anleihen – als auch unter Umständen andere Papiere enthalten sind. In der Regel sind in der Satzung (bylaws) des Fonds Höchstgrenzen für einzelne Arten der Wertpapiere genannt. Dem Fondsmanagement steht es aber in der Regel frei, innert dieser Grenzen je nach den Marktgegebenheiten den Fonds umzuschichten (fund management usually is free, depending on the market conditions, to redeploy the fund). – Siehe Balanced Fonds. – Siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2013, S. 17 (gemischte Fonds gekennzeichnet durchgeringe Volatilität ihres Mittelaufkommens). – Im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft “Kapitalmarktstatistik” der Deutschen Bundesbank auch Zahlen über die Anzahl, den Anteilumlauf und das Vermögen inländischer gemischter Fonds (domestic mixed funds), nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt; dort die erklärende Fussnote beachten.
Fonds, geschlossener (closed-end fund): Sondervermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, die darüber eine genau festgelegte Anzahl von Anteilsscheinen bleibend ausgibt. Das Fondsmanagement ist hier nicht verpflichtet, ausgegebene Zertifikate auf Verlangen des Anteilinhabers zurückzunehmen. Der Inhaber eines Anteilsscheins kann diesen nur am freien Markt verkaufen, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet und unter Umständen ein erheblicher Verlust verbucht werden muss. – Im Gegensatz dazu kann das Fondsmanagement eines offenen Fonds jederzeit Anteilsscheine ausgeben und zurücknehmen. – Siehe Investmentvermögen, Kapitalanlagegesetzbuch, Real Estate Investment Trust, Rücknahme-Sperre. – Vgl. Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 170 (durch das KAGB werden geschlossene Fonds der laufenden Aufsicht unterworfen), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 178 (Prospektrechtliches).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fonds, gemischter auch Mischfonds (mixed fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fonds-gemischter-auch-mischfonds-mixed-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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