Im weitesten Sinne jede angehäufte Menge von Geld oder Anlagevermögen, die einem bestimmten Zweck dient. – Das nach bestimmten Regeln des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens ermittelte und bewertete Anlagevermögen eines Landes, manchmal auch in Bezug auf eine Branche oder eines Unternehmens gesagt. – Die Gesamtheit der Aktien einer Gesellschaft (all shares representing ownership in a corporation). – Sondervermögen (Fonds) einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, über das in der Regel eine feste (closed-end fund; geschlossener Fonds) oder veränderliche (open-end fund; offener Fonds) Anzahl von Anteilsscheinen ausgegeben wird. – Siehe Investition, Investitionsquote, Kapital, Kapitalkoeffizient, Realkapital, Sachkapital, VermögenZinsallkokations-Funktion. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2012, S. 18 (Brutto-Kapitalstock in Deutschland, 1992–2011).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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