Kapitalstock (capital stock)

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Im weitesten Sinne jede angehäufte Menge von Geld oder Anlagevermögen, die einem bestimmten Zweck dient. – Das nach bestimmten Regeln des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens ermittelte und bewertete Anlagevermögen eines Landes, manchmal auch in Bezug auf eine Branche oder eines Unternehmens gesagt. – Die Gesamtheit der Aktien einer Gesellschaft (all shares representing ownership in a corporation). – Sondervermögen (Fonds) einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, über das in der Regel eine feste (closed-end fund; geschlossener Fonds) oder veränderliche (open-end fund; offener Fonds) Anzahl von Anteilsscheinen ausgegeben wird. – Siehe Investition, Investitionsquote, Kapital, Kapitalkoeffizient, Realkapital, Sachkapital, VermögenZinsallkokations-Funktion. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2012, S. 18 (Brutto-Kapitalstock in Deutschland, 1992–2011).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalstock (capital stock)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalstock-capital-stock/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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