Finanzanalyst (financial analyst)

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Person, die berufsmässig – allgemein das Geschehen auf dem Finanzmarkt beobachtet und beurteilt bzw. im engeren Sinne – die Märkte hinsichtlich allfällig zu treffender Anlageentscheidungen begutachtet (a person specialised in valuing the securities issued by companies with a view to selection for inclusion in investment portfolios). – Aufsichtsrechtlich muss die Vergütung der Analysten bei einem Institut von den Einkommen und Prämien anderer Mitarbeiter abgekoppelt werden, wenn diese Verknüpfung einen Interessenkonflikt auslösen kann. Weiterhin dürfen Analysten grundsätzlich nicht im Bereich Investment Banking eingesetzt werden. – Siehe Analyst, Analysten-Aufgabenbeschränkung, Finanzanalyse, Finanzanalyseverordnung, Finanzberater.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzanalyst (financial analyst)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzanalyst-financial-analyst/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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