Interessenkonflikt (conflict of interest)

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Wenn nicht anders definiert bei einem Institut die bestmögliche Bedienung eines Kunden einerseits (benefit for the customer; Vorteil des Kunden) und die Gewinnmöglichkeiten aus der Verbindung mit dem Kunden andererseits (benefit for the institute; Vorteil der Bank). – Nach der WertpapierdienstleistungsVerhaltens- und Organisationsverordnung ist ein Institut verpflichtet, allfällige Interessenkonflikte umfassend darzulegen. – Siehe Best Execution. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 139 (Verwarnung der BaFin), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 62 (Vermeidung von Interessenskonflikten bei Privatkunden), S. 66 (Interessenskonflikt-Management bei Investmentfonds).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Interessenkonflikt (conflict of interest)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/interessenkonflikt-conflict-of-interest/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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