Wenn nicht anders definiert bei einem Institut die bestmögliche Bedienung eines Kunden einerseits (benefit for the customer; Vorteil des Kunden) und die Gewinnmöglichkeiten aus der Verbindung mit dem Kunden andererseits (benefit for the institute; Vorteil der Bank). – Nach der WertpapierdienstleistungsVerhaltens- und Organisationsverordnung ist ein Institut verpflichtet, allfällige Interessenkonflikte umfassend darzulegen. – Siehe Best Execution. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 139 (Verwarnung der BaFin), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 62 (Vermeidung von Interessenskonflikten bei Privatkunden), S. 66 (Interessenskonflikt-Management bei Investmentfonds).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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