Früher an manchen Orten eine Steuer, die jedem Privathaushalt auferlegt wurde. In Württemberg wurde diese Abgabe durch Hochfürstlich Gnädiges Dekret vom 18. April 1739 wieder aufgehoben, und zwar “wegen der dabei sich gezeigten vielen Schwierigkeiten”. – Siehe Kopfgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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