Familien-Abgabe (family levy)

Auch in: EN FR

Früher an manchen Orten eine Steuer, die jedem Privathaushalt auferlegt wurde. In Württemberg wurde diese Abgabe durch Hochfürstlich Gnädiges Dekret vom 18. April 1739 wieder aufgehoben, und zwar “wegen der dabei sich gezeigten vielen Schwierigkeiten”. – Siehe Kopfgeld.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Familien-Abgabe (family levy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/familien-abgabe-family-levy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite