Kopfgeld (poll tax, head tax; bounty on head; third punter pay; per capita quota)

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Ein seit dem Altertum bekannter Vorläufer der Einkommensteuer (income tax), bei der jede Person in der Regel mit dem gleichen Betrag zu einer Abgabe herangezogen wurde (a tax of a uniform, fixed amount per individual), ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit oder auf ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse; auch Kopfsteuer, Personalsteuer, in alten Dokumenten verschiedentlich auch Bauergeld und Capitation (capitation) genannt. – Von Unternehmen zu leistende Abgabe, berechnet nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Lohnkopfsteuer; employed persons tax). – Prämie für denjenigen, der eine von den Behörden bzw. von anderen – wie etwa einem Racheengel – gesuchte Person aufspürt (payment for acts such as catching criminals or detecting fraudulent individuals acting in the financial market). Dadurch, dass sich geschädigte Personen – möglicherweise gar noch weltweit – über Foren verbünden und einen entsprechenden Fonds speisen, wird für das Aufspüren eines abgetauchten Finanzgeiers häufig ein erstaunlich hohes Kopfgeld geboten. – Einnahme einer Dirne vom dritten Kunden des Tages. – Kopfbetrag bei der Währungsreform 1948 in Deutschland. – Siehe Familien-Abgabe, Fixum, Fussgeld, Handgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kopfgeld (poll tax, head tax; bounty on head; third punter pay; per capita quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kopfgeld-poll-tax-head-tax-bounty-on-head-third-punter-pay-per-capita-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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