Kopfzins (per capita duty; usufruct rent)

Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. – Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer für die Nutzung des Bodens. In älteren Dokumenten wird der Besitzer oft auch Possessor (possessor) bzw. Lehnsherr (feudal lord) genannt. – Siehe Detz, Frongeld, Kopfgeld, Übersatz, Zins.

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Merk, G. (Hrsg.): „Kopfzins (per capita duty; usufruct rent)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kopfzins-per-capita-duty-usufruct-rent/ (Stand: 15.10.2022).

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