Personenbezogene Abgabe, die dazu Verpflichtete (Zinspflichtige; subjected to pay) an die Obrigkeit in Bargeld zu leisten hatten. – Alte Abgabe in Bargeld oder Naturalien des Pächters an den Besitzer für die Nutzung des Bodens. In älteren Dokumenten wird der Besitzer oft auch Possessor (possessor) bzw. Lehnsherr (feudal lord) genannt. – Siehe Detz, Frongeld, Kopfgeld, Übersatz, Zins.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/