Fahrnis und Fahrhabe (moveables, chattels)

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Vor allem in älteren Versicherungsverträgen die Bezeichnung für bewegliche Sachen, im Gegensatz zu Immobilien (real property; Realitäten, Liegenschaften) als unbewegliche Vermögensgegenstande (immovable assets). – Fahrnisrecht heisst das Sachenrecht in Bezug auf beweglichen Güter, im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fahrnis und Fahrhabe (moveables, chattels)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fahrnis-und-fahrhabe-moveables-chattels/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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