Fährgeld (ferry fee)

Auch in: EN NL

Eine Zahlung in Bargeld, die an Flüssen bei der Überfuhr mit einer Fähre (navigation with a ferry) von Personen und Fahrzeugen zu entrichten ist, in älteren Dokumenten auch Chalance, Naulum, Nautage und Ripatikum. – Im alten Griechenland eine Zahlung an den geisterhaften Fährmann Charon, der Tote in den Hades transportierte; zwecks dessen legte man dem Toten einen Obolos als Fahrgeld unter die Zunge. – Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Furtgeld, Knopfabschneider, Schleusengeld, Torgeld, Wassergeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fährgeld (ferry fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fahrgeld-ferry-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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