Wassergeld (water fee)

Die Zahlung an das Versorgungs-Unternehmen für die Bereitstellung von Trinkwasser (potable water) im Rahmen eines Liefervertrags. – Eine frühere Abgabe auf die gewerbliche Nutzung von Gewässern durch jederart Wassermaschinen (water machines: Mühlen, Hämmer, Schöpfwerke), berechnet in der Regel nach der Breite der Räder (Beschaufelungs-Kapazität; blading capacity), in älteren Dokumenten auch Naulum und Ripatikum genannt.– Frühere Abgabe für das Recht, in herrschaftlichen Gewässern fischen zu dürfen. – Heute auch eine Zahlung für die Erlaubnis der Entnahme von Wasser aus oberirdischen und unterirdischen Gewässern nach dem Wassheraushaltsgesetz (Water Resource Act). – Siehe Brunnengeld, Fischpfennig, Mühlengeld, Schöpfgeld, Wassermaut.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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