Effekten (securities)

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Wertpapiere, die – in gleicher Gattung vertretbar (fungible; fungibel) sind, und – an Börsen zum massenweise gehandelt werden können oder an mehr als zwanzig Kunden verkauft werden. – Meistens wird in der Praxis nicht zwischen Wertpapieren (generic term; der Oberbegriff: jede Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft) und Effekten unterschieden. – Wertpapiere, die im Tafelgeschäft – als “effektive Stücke” (physical securities, actual documents) – lieferbar sind. – Die bewegliche Habe, die Habseligkeiten (belongings) eines Wirtschaftssubjektes; in dieser Bedeutung vor allem in älteren Dokumenten. – Siehe Depotgesetz, Papiere, Tafelgeschäft, Titel, Vertretbarkeit, Wertpapiere, marktfähige.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Effekten (securities)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/effekten-securities/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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